Zum Inhalt springen
– zur Startseite

Grundstücks- und Gebäudeservice

Leistung von: Gebäudeservice Schulze

Haus und Grundstück in guter Ordnung.

Seit 2008 kümmert sich der Grundstücks- und Gebäudeservice Robert Schulze um die praktische Betreuung von Haus und Grundstück – von der Garten- und Außenanlagenpflege über Treppenhaus und Keller bis zum Winterdienst.

Hausmeister mit Werkzeugtasche am Gürtel, darin Zangen und ein Schraubendreher
01 — Garten- und Außenanlagenpflege

Garten- und Außenanlagen­pflege

  1. 01

    Hof, Hauszugänge, Zufahrt und Wege kehren und von Papier und sonstigem Unrat befreien

  2. 02

    Unkraut an den Zuwegen und im Eingangsbereich entfernen

  3. 03

    Fußroste an den Eingangstüren herausnehmen und reinigen

  4. 04

    Papier, Unrat und sonstige Gegenstände aus der Gartenanlage beseitigen

  5. 05

    Auf einen gepflegten Gesamtzustand des Objekts achten

  6. 06

    Rasen mähen und Schnittgut beseitigen

  7. 07

    Rasen vertikutieren, bei Bedarf neu ansäen

  8. 08

    Hecken und Büsche schneiden, Schnittgut beseitigen

  9. 09

    Laub im Spätherbst und Frühjahr aus der Gartenanlage rechen

  10. 10

    Schnittgut, Astwerk oder Laub verladen und zur Verwertungsstelle abtransportieren

02 — Treppenhaus und Keller

Treppenhaus und Keller

  1. 01

    Bodenbeläge kehren und Schmutz aufnehmen

  2. 02

    Bodenbeläge mit passendem Reiniger feucht wischen

  3. 03

    Geländer und Handläufe abwischen, eloxierte und verchromte Teile blank halten

  4. 04

    Heizungen, Fensterbretter, Brüstungen, Schalter und Briefkästen feucht abwischen

  5. 05

    Gemeinschaftliche Türen abwaschen und abledern

  6. 06

    Fahrstuhlkabinen und deren Türen innen und außen sauber halten

  7. 07

    Prospekte und Ähnliches entsorgen

  8. 08

    Lichtblenden und Leuchten demontieren und innen wie außen reinigen

  9. 09

    Treppenhausfenster und Glasbauteile allseitig reinigen, soweit ohne Gefährdung erreichbar

  10. 10

    Fenster wie vor, jedoch inklusive Rahmen abwaschen und abledern

  11. 11

    Grundreinigung des Treppenhauses

  12. 12

    Kellergänge und gemeinschaftliche Räume kehren, wenn möglich feucht wischen

  13. 13

    Fahrrad-, Kinderwagen- und Hobbyräume kehren, wenn möglich feucht wischen

  14. 14

    Lichtschächte reinigen, soweit zugänglich und erreichbar

  15. 15

    Speicherflächen und gemeinschaftliche Speicherräume kehren

03 — Winterdienst

Winterdienst

Der Winterdienst wird in der Zeit vom 1. November bis 31. März übernommen.

  1. 01

    Wird bei Bedarf in die monatliche Pauschale aufgenommen oder auf Wunsch einzeln pro Einsatz abgerechnet

Für ein verbindliches Angebot ist eine Objektbegehung notwendig.

Grundstücks- und Gebäudeservice Robert Schulze

Was dürfen wir für Sie übernehmen?

oder per E-Mail an schulze@gerisch-schulze.de

Objektbegehung anfragen