Hausverwaltung Gerisch
Leistung von: Hausverwaltung GerischVerwaltung mit Überblick – für Eigentümergemeinschaften und Vermieter.
Seit 2000 verwaltet die Hausverwaltung Gerisch Wohnungseigentümergemeinschaften, Sondereigentum und Mietobjekte im Landkreis Meißen, in Dresden und im Raum Freiberg.

Eigentumsverwaltung (WEG)
Die Verwaltung von WEG-Anlagen – die allgemeinen Verwaltungsaufgaben für Wohnungseigentümergemeinschaften.
- 01
Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung sowie Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
- 02
Laufende Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten veranlassen und überwachen, Rechnungen sachlich und rechnerisch prüfen, Zahlungen veranlassen
- 03
Gemeinschaftliche Gelder verwalten und über ihre Verwendung Rechnung legen; angemessene Instandhaltungsrücklagen auf einem gesonderten Konto bilden
- 04
Für die Einhaltung der Hausordnung sorgen
- 05
In dringenden Fällen sonstige erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums treffen; alle Zahlungen und Leistungen bewirken und entgegennehmen, die mit der laufenden Verwaltung zusammenhängen
- 06
Maßnahmen treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind
- 07
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer außergerichtlich und gerichtlich in Verwaltungsangelegenheiten vertreten, einschließlich der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten und säumigen Eigentümern
- 08
Soweit erforderlich Hausmeister und Reinigungskraft einstellen und überwachen
- 09
Verträge abschließen und kündigen, z. B. Versicherungs-, Wartungs-, Heizungs-, Strom- und Wasserlieferungsverträge; Erklärungen zur Anbringung von Fernseh- und Rundfunkempfangsanlagen abgeben
Sondereigentumsverwaltung
Die Verwaltung einzelner Eigentumswohnungen im Auftrag ihrer Eigentümer – ergänzend zur Verwaltung der Gemeinschaft. Zum Leistungsumfang beraten wir Sie gern persönlich.
Mietverwaltung – kaufmännischer Bereich
Mietverwaltung einzelner Wohnungen oder Gesamtkomplexe, einschließlich Vermietung.
- 01
Regelmäßige Prüfung der Mietverträge: Mietanpassungen, Sicherheitsleistungen und Umlage der Nebenkosten werden berücksichtigt
- 02
Überwachung von Reparaturen, Instandhaltung, Renovierung und Sanierung nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
- 03
Prüfung der Nebenkosten mit dem Ziel, Betriebskosten zu senken
- 04
Klare Schritte bei Mietrückständen: Ab einem Rückstand von mehr als zwei Monatsmieten wird das Mietverhältnis gekündigt; bei Bedarf werden Restforderung und Räumung mit anwaltlicher Unterstützung durchgesetzt
- 05
Neuvermietung
- 06
Wohnungsabnahme und -übergabe sowie Instandsetzung, soweit erforderlich
Technische Verwaltung
- 01
Prüfung der Mieträume bei Übernahme und Übergabe (Einhaltung der Mietvertragsbedingungen) sowie Überwachung aller Reparatur- und Renovierungsarbeiten
Rechnungswesen
Abrechnungsleistungen: Jahresabrechnungen für Eigentümer sowie Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für Mieter.
- 01
Einzug von Mieten, Nebenkosten und Sicherheitsleistungen
- 02
Prüfung und Anweisung sämtlicher Rechnungen
- 03
Jährliche Nebenkostenabrechnung und Überwachung der Soll-Ist-Situation
- 04
Mietzahlung vom Mieter direkt an den Auftragnehmer; Weiterleitung der Wohnungsmiete abzüglich Hausgeld und Mietverwaltergebühr an den Auftraggeber
- 05
Verwaltung von Mietsicherheiten, Bankbürgschaften und anderen Sicherheitsleistungen